Art. 1 VfGH-Ausspruch, dass Teile des § 46 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977) gesetzwidrig waren
72. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß Teile des § 46 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977) gesetzwidrig waren
Kundmachung des Bundesministers für Justiz über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß Teile des § 46 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977) gesetzwidrig waren
Kundmachung
BGBl. Nr. 72/1992× zu VfGH-Ausspruch, dass Teile des § 46 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977) gesetzwidrig waren×
Änderungen durch diese Kundmachung
▾VfGH-Ausspruch, dass Teile des § 46 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977) gesetzwidrig warenneu§ 0↗RIS↗