BGBl. Nr. 752/1992
752. Kundmachung: Aufhebung eines Teiles des § 5 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977) durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Justiz über die Aufhebung eines Teiles des § 5 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977) durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu