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BGBl. Nr. 309/1993

kundgemacht 07.05.1993 RIS↗
309. Kundmachung: Bezeichnung, Abkürzung und Emblem des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bezeichnung, die Abkürzung und das Emblem des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung
Kundmachung BGBl. Nr. 309/1993× zu Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - Übereinkommen über Feuchtgebiete×

Änderungen durch diese Kundmachung

Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - Übereinkommen über Feuchtgebiete neu § 0↗RIS↗