BGBl. Nr. 46/1993
46. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Wortfolge in § 253 b Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Wortfolge in § 253 b Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig war
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu