BGBl. Nr. 121/1994
121. Kundmachung: Beendigung der Weiteranwendung des Abkommens über die Regelung der Beschäftigung jugoslawischer Dienstnehmer in Österreich im Verhältnis zur „Bundesrepublik Jugoslawien“
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Beendigung der Weiteranwendung des Abkommens über die Regelung der Beschäftigung jugoslawischer Dienstnehmer in Österreich im Verhältnis zur „Bundesrepublik Jugoslawien“
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht, daß die Bundesregierung am 11. Jänner 1994 beschlossen hat, die pragmatische Weiteranwendung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Regelung der Beschäftigung jugoslawischer Dienstnehmer in Österreich Bundesgesetzblatt Nr. 42 aus 1966,) im Verhältnis zur „Bundesrepublik Jugoslawien'' mit sofortiger Wirkung zu beenden.