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Norm
Errichtung einer zweiten Notarstelle in Schwechat
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Schwechat
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Schwechat
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Schwechat
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Schwechat
Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 556/1994
kundgemacht 21.07.1994
RIS↗
556. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Schwechat
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Schwechat
Kundmachung
BGBl. Nr. 556/1994
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Schwechat
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