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Norm
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1993
Fassungen
Art. 1 Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1993
BGBl
Art. 1 Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1993
Judikatur
Art. 1 Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1993
Art. 1 Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1993
Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 211/1995
kundgemacht 24.03.1995
RIS↗
211. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1993
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1993
Kundmachung
BGBl. Nr. 211/1995
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zu
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1993
alle §§
Art. 1
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§ 0↗
RIS↗
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