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Norm
Errichtung einer zweiten Notarstelle in Stockerau
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Stockerau
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Stockerau
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Stockerau
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Stockerau
Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 738/1995
kundgemacht 07.11.1995
RIS↗
738. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Stockerau
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Stockerau
Kundmachung
BGBl. Nr. 738/1995
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Stockerau
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