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BGBl. Nr. 308/1996

kundgemacht 05.07.1996 RIS↗
308. Kundmachung: Kündigung des Warenaustauschabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Warenaustauschabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan
Kundmachung BGBl. Nr. 308/1996× zu Warenaustauschabkommen zwischen Österreich und Pakistan - Kündigung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Warenaustauschabkommen zwischen Österreich und Pakistan - Kündigung neu § 0↗RIS↗