BGBl. II Nr. 298/1998
298. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß die §§ 3 und 5 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von bestimmten Warenresten gesetzwidrig waren
Kundmachung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß die §§ 3 und 5 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von bestimmten Warenresten gesetzwidrig waren
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu