BGBl. II Nr. 357/1998
357. Kundmachung: Inkrafttreten von gesonderten Bestimmungen zur Ausstufung gefährlicher Abfälle
Kundmachung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über das Inkrafttreten von gesonderten Bestimmungen zur Ausstufung gefährlicher Abfälle
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
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