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Norm
Errichtung von drei weiteren Notarstellen in Graz
Fassungen
Art. 1 Errichtung von drei weiteren Notarstellen in Graz
BGBl
Art. 1 Errichtung von drei weiteren Notarstellen in Graz
Judikatur
Art. 1 Errichtung von drei weiteren Notarstellen in Graz
Art. 1 Errichtung von drei weiteren Notarstellen in Graz
Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. II Nr. 16/1999
kundgemacht 14.01.1999
RIS↗
16. Verordnung: Errichtung von drei weiteren Notarstellen in Graz
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung von drei weiteren Notarstellen in Graz
Kundmachung
BGBl. II Nr. 16/1999
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Errichtung von drei weiteren Notarstellen in Graz
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