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BGBl. II Nr. 393/1999

kundgemacht 19.10.1999 RIS↗
393. Kundmachung: Drei offizielle Zeichen zur Kennzeichnung der Übereinstimmung mit den Produktionsnormen des Königreichs Marokko
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend drei offizielle Zeichen zur Kennzeichnung der Übereinstimmung mit den Produktionsnormen des Königreichs Marokko
Kundmachung BGBl. II Nr. 393/1999× zu Offizielle Zeichen zur Kennzeichnung mit den Produktionsnormen Marokkos×

Änderungen durch diese Kundmachung

Offizielle Zeichen zur Kennzeichnung mit den Produktionsnormen Marokkos neu § 0↗RIS↗