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Norm
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1998
Fassungen
Art. 1 Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1998
BGBl
Art. 1 Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1998
Judikatur
Art. 1 Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1998
Art. 1 Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1998
Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. I Nr. 11/2000
kundgemacht 10.02.2000
RIS↗
11. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1998
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1998
Kundmachung
BGBl. I Nr. 11/2000
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zu
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1998
alle §§
Art. 1
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§ 0↗
RIS↗
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