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Norm
Errichtung einer Notarstelle in Gallneukirchen
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Gallneukirchen
BGBl
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Gallneukirchen
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Gallneukirchen
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Gallneukirchen
Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. II Nr. 263/2000
kundgemacht 17.08.2000
RIS↗
263. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in Gallneukirchen
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer Notarstelle in Gallneukirchen
Kundmachung
BGBl. II Nr. 263/2000
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Errichtung einer Notarstelle in Gallneukirchen
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