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BGBl. III Nr. 19/2001

kundgemacht 23.01.2001 RIS↗
19. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit bei den freiwilligen Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit bei den freiwilligen Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes
Kundmachung BGBl. III Nr. 19/2001× zu Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Tschechische R)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Tschechische R) neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu

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