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Norm
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1999
Fassungen
Art. 1 Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1999
BGBl
Art. 1 Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1999
Judikatur
Art. 1 Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1999
Art. 1 Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1999
Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. I Nr. 9/2001
kundgemacht 16.02.2001
RIS↗
9. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1999
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1999
Kundmachung
BGBl. I Nr. 9/2001
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zu
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1999
alle §§
Art. 1
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§ 0↗
RIS↗
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