BGBl. II Nr. 523/2004
Faktor für die Bemessung des besonderen Höherversicherungsbetrages
Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Faktor für die Bemessung des besonderen Höherversicherungsbetrages
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu