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BGBl. III Nr. 139/2005

kundgemacht 04.08.2005 RIS↗Parlament↗
Abkommen – in Form eines Briefwechsels - über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und den Cayman Islands
Abkommen – in Form eines Briefwechsels - über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und den Cayman Islands
Kundmachung BGBl. III Nr. 139/2005× zu Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich) neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 01.07.2005 · idF BGBl. III Nr. 139/2005 Art. 1↗RIS↗

Artikel 1

Allgemeiner Anwendungsbereich

  1. Absatz eins,Dieses Abkommen ist auf Zinszahlungen (gemäß Artikel 6) anzuwenden, die von einer Zahlstelle (gemäß Artikel 5 mit Sitz auf den Cayman Islands an wirtschaftliche Eigentümer (gemäß Artikel 3), die natürliche Personen und in Österreich ansässig sind, gezahlt werden.
  2. Absatz 2,Die Anwendung dieses Abkommens ist auf die Besteuerung von Zinserträgen aus Forderungen beschränkt, so dass unter anderem Fragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Renten und Versicherungsleistungen unberührt bleiben.