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BGBl. III Nr. 225/2005

kundgemacht 30.12.2005 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über Grenzübergänge an der gemeinsamen Staatsgrenze
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über Grenzübergänge an der gemeinsamen Staatsgrenze
Kundmachung BGBl. III Nr. 225/2005× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Staatsgrenze Österreich - Tschechische Republik neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 22.12.2005 · idF BGBl. III Nr. 225/2005 Art. 1↗RIS↗

Artikel 1

Der Grenzübertritt von Personen und Verkehrsmitteln zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik erfolgt über Grenzübergänge für den internationalen Verkehr, wenn nicht durch einen die Vertragsparteien bindenden völkerrechtlichen Vertrag anderes bestimmt wird. Ein Verzeichnis der im jeweiligen Grenzabschnitt bestimmten Grenzübergänge, deren Benützungsumfang sowie deren Öffnungszeiten sind in der einen integrierenden Bestandteil dieses Abkommens bildenden Anlage angeführt.