Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 189/2005

kundgemacht 22.06.2005 RIS↗
Abschluss eines Übereinkommens mit den Dachverbänden der österreichischen Kreditinstitute
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Abschluss eines Übereinkommens mit den Dachverbänden der österreichischen Kreditinstitute
Kundmachung BGBl. II Nr. 189/2005× zu Abschluss eines Übereinkommens mit den Dachverbänden der österreichischen Kreditinstitute×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abschluss eines Übereinkommens mit den Dachverbänden der österreichischen Kreditinstitute neu § 0↗RIS↗