BGBl. III Nr. 135/2007
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Errichtung eines gemeinsamen Zentrums Drasenhofen - Mikulov
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Errichtung eines gemeinsamen Zentrums Drasenhofen - Mikulov
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Die österreichische Vertragspartei errichtet auf österreichischem Staatsgebiet, im Gebiet der politischen Gemeinde Drasenhofen, in der Nähe der Staatsgrenze zur Tschechischen Republik ein gemeinsames Zentrum.