BGBl. I Nr. 69/2007
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2005
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2005
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2005 wird die Genehmigung erteilt.