BGBl. III Nr. 125/2008
Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 und dessen Geltungsbereich
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 und dessen Geltungsbereich
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss auf seiner in London am 6. Juni 2008 stattgefundenen 98. Tagung das NahrungsmittelhilfeÜbereinkommen von 1999 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 151 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 78 aus 2007,) gemäß dessen Artikel römisch 25 , Abs. b mit Wirkung vom 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009 verlängert.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Slowenien am 26. Oktober 2007 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen hinterlegt.