Die slowenische Vertragspartei errichtet in der Republik Slowenien im Gemeindegebiet von Lendava im Bereich der Staatsgrenze zwischen der Republik Slowenien und der Republik Ungarn ein Kooperationszentrum (in der Folge: Zentrum). Das Zentrum befindet sich in den Räumlichkeiten der Grenzpolizeistation Dolga Vas.
BGBl. III Nr. 42/2008
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung, der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit im Kooperationszentrum Dolga Vas
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung, der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit im Kooperationszentrum Dolga Vas
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Errichtung des Zentrums
- Absatz eins,
- Absatz 2,Gemäß dieser Vereinbarung umfasst das Zentrum:
- Litera adie Straße, die von der gemeinsamen Staatsgrenze zur Grenzpolizeistation Dolga Vas führt, zum Zweck der Anreise zum Arbeitsplatz;
- Litera bfestgelegte Arbeitsbereiche in der Grenzpolizeistation Dolga Vas sowie die dazugehörigen Nebenräumlichkeiten;
- Litera causgewiesene Dienstparkplätze.
- Absatz 3,In diesem Zentrum versehen Beamte der zuständigen Behörden der Republik Österreich, der Republik Slowenien und der Republik Ungarn ihren Dienst.
- Absatz 4,Das Zentrum ist in den Sprachen der Vertragsparteien zu kennzeichnen und mit den Staatsflaggen und -wappen der Vertragsparteien zu versehen.
- Absatz 5,Die Betriebszeiten des Zentrums sind einstimmig von den in Artikel 3 genannten zuständigen Behörden festzulegen.