BGBl. III Nr. 113/2009
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den vorübergehenden Aufenthalt von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres und Angehörigen der deutschen Bundeswehr auf dem Gebiet des jeweils anderen Staats (österreichisch-deutsches Streitkräfteaufenthaltsabkommen)
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den vorübergehenden Aufenthalt von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres und Angehörigen der deutschen Bundeswehr auf dem Gebiet des jeweils anderen Staats (österreichisch-deutsches Streitkräfteaufenthaltsabkommen)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Gegenstand des Abkommens
(1) Dieses Abkommen regelt die Ein- und Ausreise und den vorübergehenden Aufenthalt von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres und Angehörigen der deutschen Bundeswehr – im folgenden Mitglieder der Streitkräfte genannt – einschließlich des zivilen Gefolges auf dem Gebiet des jeweils anderen Staats.
(2) Bei der Anwendung dieses Abkommens gelten die innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Aufnahmestaats, soweit nicht dieses Abkommen etwas anderes bestimmt.
(3) Auf Fragen, die durch dieses Abkommen nicht geregelt sind, finden die Bestimmungen des
PfP-Truppenstatuts Anwendung.