BGBl. III Nr. 29/2009
Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau über Entwicklungszusammenarbeit
Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau über Entwicklungszusammenarbeit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1 Vertragsumfang
Dieser Vertrag stellt die allgemeinen Bedingungen für Entwicklungszusammenarbeit zwischen Österreich und Moldau dar, die auf der Basis eines Zuschusses finanziert wird und als offizielle Entwicklungshilfe zu betrachten ist.