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BGBl. II Nr. 348/2009

kundgemacht 29.10.2009 RIS↗
Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes
Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes
Kundmachung BGBl. II Nr. 348/2009× zu Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen – November 2009×

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen – November 2009 neu § 0↗RIS↗