BGBl. I Nr. 118/2009
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2008
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2008
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2008 wird die Genehmigung erteilt.