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BGBl. III Nr. 36/2010

kundgemacht 22.04.2010 RIS↗
Verlängerung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten vertreten durch den Minister für Internationale Kooperation über die finanzielle Kooperation
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten vertreten durch den Minister für Internationale Kooperation über die finanzielle Kooperation
Kundmachung BGBl. III Nr. 36/2010× zu Abkommen über die finanzielle Kooperation - Verlängerung (Ägypten)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über die finanzielle Kooperation - Verlängerung (Ägypten) neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 23.04.2010 · idF BGBl. III Nr. 36/2010 Art. 1↗RIS↗

Das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten vertreten durch den Minister für Internationale Kooperation über die finanzielle Kooperation vom 22. Oktober 2007 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2008,) wurde gemäß seinem Artikel 12, durch Briefwechsel vom 16. März und 23. März 2010 (eingelangt am 24. März 2010) für einen weiteren Zeitraum von zwei Jahren, beginnend mit 24. März 2010, verlängert.