BGBl. III Nr. 95/2010
Vertrag zwischen dem Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina über Entwicklungszusammenarbeit
Vertrag zwischen dem Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina über Entwicklungszusammenarbeit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1 Vertragsumfang
Dieser Vertrag stellt die allgemeinen Bedingungen für die Entwicklungszusammenarbeit zwischen Österreich und Bosnien und Herzegowina dar, die auf der Basis eines Zuschusses finanziert wird und als offizielle Entwicklungshilfe zu betrachten ist.