BGBl. III Nr. 48/2011
Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) samt Anlage
Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) samt Anlage
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1geändertÜberschrift; Abs 1; Abs 2
Artikel 1
Gründung des ERO Europäischen Büros für Kommunikation
(1) Hiermit wird ein Europäisches Büro für Funkangelegenheiten Kommunikation, im folgenden Folgenden als „ERO“ „ECO“ bezeichnet, gegründet.
(2) Sitz des ERO ECO ist Kopenhagen, Dänemark.