Verträge abzuschließen;
BGBl. III Nr. 134/2012
Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog
Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog
Änderungen durch diese Kundmachung
Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Artikel römisch eins
Errichtung und Status
1. Das Zentrum wird hiermit als internationale Organisation errichtet.
2. Das Zentrum besitzt Rechtspersönlichkeit nach Völkerrecht.
3. Das Zentrum besitzt inter alia die Rechtsfähigkeit:
- Absatz a,
- Absatz b,unbewegliche und bewegliche Vermögenswerte zu erwerben und zu veräußern;
- Absatz c,Gerichtsverfahren anzustrengen oder zu erwidern;
- Absatz d,andere Handlungen zu setzen, die für die Erfüllung seines Zweckes und seiner Tätigkeiten notwendig oder nützlich sind.
4. Das Zentrum übt seine Tätigkeiten im Einklang mit diesem Übereinkommen aus.