BGBl. III Nr. 70/2012
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Ziel dieses Abkommens ist die Förderung der Erweiterung und der Festigung der Beziehungen zwischen den Organisationen der Forschung und der Wissenschaft, Instituten, Hochschulen, sonstigen Organisationen sowie natürlichen Personen der Staaten der Vertragsparteien durch die Schaffung günstiger Bedingungen für die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit und ihre Entwicklung auf gegenseitig vorteilhafter und ausgeglichener Grundlage.