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BGBl. I Nr. 103/2012

kundgemacht 04.12.2012 RIS↗Parlament↗
Bundesfinanzgesetz 2013 - BFG 2013 samt Anlagen
Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 - BFG 2013) samt Anlagen
Kundmachung BGBl. I Nr. 103/2012× zu BFG 2013×

Änderungen durch diese Kundmachung

Bundesfinanzgesetz 2013 (BFG 2013) neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 01.01.2013 · idF BGBl. I Nr. 103/2012 Art. 1↗RIS↗

Bewilligung

Artikel römisch eins. Der als Anlage römisch eins angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2013 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

 

Allgemeine

Geldfluss aus

 

Gebarung

der Finanzierungstätigkeit

 

(Beträge in Millionen Euro)

Auszahlungen:

75 005,806

 

89 403,074

 

Einzahlungen:

68 678,361

 

95 730,519

 

Nettofinanzierungsbedarf:

6 327,445

 

 

 

Finanzierungsüberschuss:

 

6 327,445

 

Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2013 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel römisch vier und römisch fünf herangezogen werden.