BGBl. I Nr. 103/2012
Änderungen durch diese Kundmachung
Bewilligung
Artikel römisch eins. Der als Anlage römisch eins angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2013 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:
| Allgemeine | Geldfluss aus | ||
| Gebarung | der Finanzierungstätigkeit | ||
| (Beträge in Millionen Euro) | |||
Auszahlungen: | 75 005,806 |
| 89 403,074 | |
Einzahlungen: | 68 678,361 |
| 95 730,519 | |
Nettofinanzierungsbedarf: | 6 327,445 |
|
| |
Finanzierungsüberschuss: |
| 6 327,445 | ||
Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2013 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel römisch vier und römisch fünf herangezogen werden.