BGBl. III Nr. 123/2013
Übereinkommen zwischen der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich vertreten durch die Luftfahrtbehörden der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr der Russischen Föderation vertreten durch die Luftfahrtbehörden der Russischen Föderation über die Übertragung von behördlichen Aufsichtsfunktionen und -aufgaben im Bereich der Lufttüchtigkeit
Übereinkommen zwischen der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich vertreten durch die Luftfahrtbehörden der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr der Russischen Föderation vertreten durch die Luftfahrtbehörden der Russischen Föderation über die Übertragung von behördlichen Aufsichtsfunktionen und -aufgaben im Bereich der Lufttüchtigkeit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
römisch eins. ANWENDUNGSBEREICH
Artikel 1
Die Österreichische Zivilluftfahrtbehörde wird mit Veröffentlichung oder Kundmachung dieses Übereinkommens von den Verantwortlichkeiten, Funktionen und Pflichten befreit - die wie in Artikel 83 bis, Absatz b) festgelegt - auf die Luftfahrtbehörde der Russischen Föderation übertragen werden.