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BGBl. III Nr. 123/2013

kundgemacht 18.04.2013 RIS↗
Übereinkommen zwischen der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich vertreten durch die Luftfahrtbehörden der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr der Russischen Föderation vertreten durch die Luftfahrtbehörden der Russischen Föderation über die Übertragung von behördlichen Aufsichtsfunktionen und -aufgaben im Bereich der Lufttüchtigkeit
Übereinkommen zwischen der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich vertreten durch die Luftfahrtbehörden der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr der Russischen Föderation vertreten durch die Luftfahrtbehörden der Russischen Föderation über die Übertragung von behördlichen Aufsichtsfunktionen und -aufgaben im Bereich der Lufttüchtigkeit
Kundmachung BGBl. III Nr. 123/2013× zu Übertragung von behördlichen Aufsichtsfunktionen und -aufgaben (Russische F)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übertragung von behördlichen Aufsichtsfunktionen und -aufgaben (Russische F) neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 01.11.2012 · idF BGBl. III Nr. 123/2013 Art. 1↗RIS↗

römisch eins. ANWENDUNGSBEREICH

Artikel 1

Die Österreichische Zivilluftfahrtbehörde wird mit Veröffentlichung oder Kundmachung dieses Übereinkommens von den Verantwortlichkeiten, Funktionen und Pflichten befreit - die wie in Artikel 83 bis, Absatz b) festgelegt - auf die Luftfahrtbehörde der Russischen Föderation übertragen werden.