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Norm
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Ottensheim
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Ottensheim
BGBl
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Ottensheim
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Ottensheim
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Ottensheim
Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. II Nr. 278/2013
kundgemacht 26.09.2013
RIS↗
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Ottensheim
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Ottensheim
Kundmachung
BGBl. II Nr. 278/2013
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Ottensheim
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