BGBl. I Nr. 201/2013
2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau
2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau
Änderungen durch diese Kundmachung
2. Vereinbarung über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien)
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§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Artikel 1
In Verfolgung und aufbauend sowie ergänzend zur Vereinbarung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 67 aus 2007, kommen die Vereinbarungsparteien überein, die gegenständliche Vereinbarung über die Sonderfinanzierung von Projekten des Hochwasserschutzes im gesamten Bereich der österreichischen Donau zu schließen.