BGBl. I Nr. 207/2013
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2012
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2012
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2012 wird die Genehmigung erteilt.