Absatz eins,Die Erlassung, Änderung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie in Artikel römisch zwei, enthalten sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften sind auch in jenen Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes vorsieht. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von Bundesbehörden besorgt werden.
BGBl. I Nr. 42/2013
Sicherheitskontrollgesetz 2013 – SKG 2013
Bundesgesetz über die Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems, die Sicherung von Kernmaterial und Anlagen und über die Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der friedlichen Verwendung der Atomenergie (Sicherheitskontrollgesetz 2013 – SKG 2013)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel römisch eins
(Verfassungsbestimmung)
- Absatz 2,Dieser Artikel tritt mit 1. März 2013 in Kraft. Artikel römisch eins des Sicherheitskontrollgesetzes 1991, Bundesgesetzblatt Nr. 415 aus 1992,, tritt mit dem Inkrafttreten dieses Artikels außer Kraft.
- Absatz 3,Mit der Vollziehung dieses Artikels ist die Bundesregierung betraut.