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BGBl. II Nr. 169/2014

kundgemacht 03.07.2014 RIS↗
Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes
Verordnung des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes
Kundmachung BGBl. II Nr. 169/2014× zu Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen - Juli 2014×

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen - Juli 2014 neu § 0↗RIS↗