seltene Sammlungen und Exemplare der Zoologie, Botanik, Mineralogie und Anatomie sowie Gegenstände von paläontologischem Interesse;
BGBl. III Nr. 139/2015
Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Artikel 1
Im Sinne dieses Übereinkommens gilt als Kulturgut das von jedem Staat aus religiösen oder weltlichen Gründen als für Archäologie, Vorgeschichte, Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft besonders wichtig bezeichnete Gut, das folgenden Kategorien angehört:
- Litera a
- Litera bGut, das sich auf die Geschichte einschließlich der Geschichte von Wissenschaft und Technik sowie der Militär- und Sozialgeschichte, das Leben nationaler führender Persönlichkeiten, Denker, Wissenschaftler und Künstler und Ereignisse von nationaler Bedeutung bezieht;
- Litera cErgebnisse archäologischer Ausgrabungen (sowohl vorschriftsmäßiger als auch unerlaubter) oder archäologischer Entdeckungen;
- Litera dTeile künstlerischer oder geschichtlicher Denkmale oder archäologischer Stätten, die nicht mehr vollständig sind;
- Litera eAntiquitäten, die mehr als hundert Jahre alt sind, wie Inschriften, Münzen und gravierte Siegel;
- Litera fGegenstände von ethnologischem Interesse;
- Litera gGut von künstlerischem Interesse wie
- Litera iBilder, Gemälde und Zeichnungen, die ausschließlich von Hand auf einem beliebigen Träger und aus einem beliebigen Material angefertigt sind (ausgenommen industrielle Entwürfe und handbemalte Manufakturwaren);
- Sub-Litera, i, iOriginalwerke der Bildhauerkunst und der Skulptur aus jedem Material;
- iiiOriginalgravuren, -drucke und -lithographien;
- Sub-Litera, i, vOriginale von künstlerischen Zusammenstellungen und Montagen aus einem jedem Material;
- Litera hseltene Manuskripte und Inkunabeln, alte Bücher, Dokumente und Publikationen von besonderem Interesse (historisch, künstlerisch, wissenschaftlich, literarisch usw.), einzeln oder in Sammlungen;
- Litera iBriefmarken, Steuermarken und Ähnliches, einzeln oder in Sammlungen;
- Litera jArchive einschließlich Phono-, Foto- und Filmarchive;
- Litera kMöbelstücke, die mehr als hundert Jahre alt sind, und alte Musikinstrumente.