BGBl. III Nr. 14/2015
Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon
Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
TITEL römisch eins
RECHT AUF LEBEN, FAMILIE UND BILDUNG
ARTIKEL 1
Weder die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon, die der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Rechtsstatus verleihen, noch die Bestimmungen dieses Vertrags im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts berühren in irgendeiner Weise den Geltungsbereich und die Anwendbarkeit des Schutzes des Rechts auf Leben nach den Artikeln 40.3.1, 40.3.2 und 40.3.3, des Schutzes der Familie nach Artikel 41 und des Schutzes der Rechte in Bezug auf Bildung nach den Artikeln 42, 44.2.4 und 44.2.5 der Verfassung Irlands.