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BGBl. II Nr. 74/2015

kundgemacht 10.04.2015 RIS↗
Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes
Verordnung des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes
Kundmachung BGBl. II Nr. 74/2015× zu Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen - April 2015×

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen - April 2015 neu § 0↗RIS↗