BGBl. I Nr. 139/2015
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2014
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2014
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2014 wird die Genehmigung erteilt.