BGBl. I Nr. 43/2015
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 82 Abs. 1 zweiter Satz des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 82 Abs. 1 zweiter Satz des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 verfassungswidrig war
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Ausspruch, dass § 82 Abs. 1 zweiter Satz des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 verfassungswidrig war
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. März 2015, G 199-200/2014-12, dem Bundeskanzler zugestellt am 9. April 2015, zu Recht erkannt:
„§ 82 Absatz eins, zweiter Satz Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 – VfGG, BGBl. Nr. 85 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013,, war verfassungswidrig.“