BGBl. III Nr. 42/2016
Viertes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen
Viertes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Verjährung
Anmerkung, Änderung des Artikels 10 des Europäischen Auslieferungsübereinkommen, Bundesgesetzblatt Nr. 320 aus 1969,.)