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BGBl. II Nr. 118/2016

kundgemacht 24.05.2016 RIS↗
Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich betreffend die Übernahme eines Teiles (Neumarkter Tunnel) der Landesstraße B 310 Mühlviertler Straße als Bundesstraße S10 Mühlviertler Schnellstraße im Bereich der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich betreffend die Übernahme eines Teiles (Neumarkter Tunnel) der Landesstraße B 310 Mühlviertler Straße als Bundesstraße S10 Mühlviertler Schnellstraße im Bereich der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis
Kundmachung BGBl. II Nr. 118/2016× zu Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich betreffend die Übernahme eines Teiles (Neumarkter Tunnel) der Landesstraße B 310 Mühlviertler Straße als Bundesstraße S10 Mühlviertler Schnellstraße im Bereich der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich betreffend die Übernahme eines Teiles (Neumarkter Tunnel) der Landesstraße B 310 Mühlviertler Straße als Bundesstraße S10 Mühlviertler Schnellstraße im Bereich der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis neu § 0↗RIS↗