„Empfangende Partei“ ist die Regierung der Republik Ghana;
BGBl. III Nr. 175/2017
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ghana über bilaterale Kooperation im Bereich der Ausbildung durch Entsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC)
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ghana über bilaterale Kooperation im Bereich der Ausbildung durch Entsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC)
Änderungen durch diese Kundmachung
Entsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Artikel 1
Für den Zweck dieser Vereinbarung gelten folgende Definitionen:
- Litera a
- Litera b„Entsendende Partei“ ist die österreichische Bundesregierung;
- Litera c„Personal der Entsendenden Partei“ ist das militärische und zivile Personal der Entsendenden Partei, das an Aktivitäten der bilateralen Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Ausbildungsaktivitäten am KAIPTC nach dieser Vereinbarung teilnimmt, und deren Angehörige.