BGBl. I Nr. 68/2018
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2017
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2017
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2017 wird die Genehmigung erteilt.